AGB

Stand: 03/2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsannahme

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Verträge werden für uns erst mit unserer Auftragsbestätigung bindend. 

1.2 Die von uns angegebenen Preise entsprechen dem Stand der Lohn- und Materialkosten und der gesetzlichen und tariflichen Lohnnebenkosten bei Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen vorstehender Kosten werden auf die vereinbarten Preise umgelegt.

1.3 Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung gilt als angenommen, wenn nicht unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich Einspruch erhoben wird. 

Ausführungstermin/Rücktritt vom Vertrag
2.1 Wir bemühen uns, zugesagte Ausführungstermine einzuhalten. Gelingt das in Einzelfällen nicht, bleiben Ansprüche des Auftraggebers wegen Verzugsschaden ausgeschlossen. Dem Auftraggeber sowie dem Auftragnehmer ist in solchen Fällen ein teilweiser oder ganzer Rücktritt vom Vertrag gestattet, sofern dieser spätestens eine Woche vor dem festgesetzten Ausführungstermin schriftlich angezeigt wird.

2.2 Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber infolge eines von ihm zu vertretenden Umstandes sind wir berechtigt, 20 % der Auftragssumme ohne näheren Nachweis zuzüglich entstandenen Lohn-, Kraftfahrzeug- und Materialkosten in Rechnung zu stellen.

Auftragsausführung/Aufmaß und Abrechnung
3.1 Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den jeweils geltenden fachlichen Bestimmungen und den berufsgenossenschaftlichen und ordnungsrechtlichen Vorschriften.

3.2 Sollte diese Ausführung der Arbeiten ohne technische Hilfsmittel nach diesen Vorschriften nicht möglich sein, sind vom Auftraggeber die erforderlichen Kosten für diese Hilfsmittel zusätzlich zu tragen.

3.3 Der Auftraggeber hat – falls erforderlich – für die Ausführung der Arbeiten Wasser, elektrische Energie, verschließbare Lagermöglichkeiten und Räume für den Aufenthalt der Arbeitskräfte kostenlos zur Verfügung zu stellen.

3.4 Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, werden unsere Leistungen mit den im Vertrag genannten Preisen nach Aufmaß entsprechenden „Richtlinien für Vergabe und Abrechnung“ für das Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet.

Mängelrüge/Gewährleistung/Haftung 
4.1 Beanstandungen der Arbeitsausführung sind innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Bei nicht ordnungsgemäßer Arbeitsausführung sind wir nur zur Nachbesserung verpflichtet. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4.2 Von uns verursachte Schäden sind unverzüglich nach ihrer Entstehung schriftlich anzuzeigen. Wir haften für die von uns vorsätzlich oder grob-fahrlässig herbeigeführten Schäden bis zu folgenden Deckungssummen: 5.000.000 Euro für Personen- und / oder Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden.

4.3 Der Auftraggeber nimmt die von uns gestellten Gegenstände, die zur Durchführung der Arbeiten benutzt werden, in seine Obhut und ist für pflegliche Behandlung, Erhaltung und ordnungsgemäße Benutzung verantwortlich. Entstehen aus der Verletzung dieses Vertrages Schäden oder Ersatzansprüche Dritter gegen uns, so hat der Auftraggeber Ersatz zu leisten oder uns von Ersatzansprüchen freizustellen.

Rechnung und Zahlung 
5.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Verspätete Zahlung gibt uns das Recht, Säumniszuschläge in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Gutschrift oder Einlösung als Erfüllung. Hierbei anfallende Kosten werden dem Auftraggeber belastet.

5.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Kündigungsfristen bei Rechnungsaufträgen
6.1 Wenn durch Reinigungsvertrag nicht anders vereinbart, gelten folgende Fristen zur Kündigung der Reinigungsaufträge: Turnusmäßige Gebäudeinnenreinigung, Vertragsdauer zwölf Monate. Der Auftrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird.

Gerichtsstand
7.1 Für alle aus dem Vertrag sich ergebenen Rechte und Pflichten gilt für beide Teile als Gerichtsstand Lippstadt.